displ://bilder/2nd Birthday of gDC

zurück

zurück

//zufallsspruch

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Absatz 2. Nr.3)

» mehr?


_____©crizzler_1999to2025_____ Datenschutzerklärung/Impressum